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§ 14a EnWG Spezialtarif

Günstiger Wärmestrom für Wärmepumpen & Speicher

Sparen Sie bis zu 25% bei den Netzentgelten für Ihre steuerbare Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung. Alpha Energie optimiert Ihre Heizstromkosten zukunftssicher.

Bis -25%
Netzentgelt-Rabatt

Gesetzlich garantiert nach § 14a EnWG

21,90 ct
Günstiger Arbeitspreis

Exklusiv für Heizsysteme

24 Mon.
Volle Preisgarantie

Verlässliche Heizkostenplanung

100%
Ökostrom inklusive

Klimaschonend heizen

Bundesnetzagentur Vorgabe

Die Netzentgelt-Reform nach § 14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 profitieren Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wärmepumpen von spürbaren Netzentgelt-Rabatten.

Modul 1: Pauschale Entlastung

Fester jährlicher Rabatt auf die Netzentgelte (je nach Verteilnetzbetreiber ca. 110 bis 190 Euro pro Jahr) – auch bei gemeinsamer Zählung ohne Zusatzkosten anwendbar.

Modul 2: Prozentuale Arbeitspreis-Reduktion

Bis zu 60% reduziertes Netzentgelt je verbrauchter Kilowattstunde bei separatem Zähler. Besonders lohnend bei hohem Wärmebedarf und großen Gebäuden.

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte

Dynamische Preisanpassung in lastschwachen Zeiten, um Heizzyklen und thermische Puffer in günstige Zeitfenster zu verschieben.

Messtechnik & Schaltung

Welches Messkonzept passt zu Ihrer Heizung?

Alpha Energie unterstützt alle gängigen Messmodelle und berät Sie bei der optimalen Auslegung.

Messkonzept Aufbau & Funktionsweise Empfehlung für
Separater Wärmestromzähler Eigener Zählerplatz für die Wärmepumpe mit separater Abrechnung (oft Zweitarif HT/NT). Klassische Wärmepumpen ohne eigene Photovoltaikanlage bei hohem Verbrauch.
Kaskadenmessung (Alpha Empfehlung) Zwei hintereinandergeschaltete Zähler ermöglichen die Nutzung des PV-Stroms für Haushalt UND Wärmepumpe. Häuser mit PV-Anlage & Wärmepumpe (maximale Eigenverbrauchsquote).
Gemeinsame Messung (1 Zähler) Ein einziger Zähler für Haushalt und Heizung; Abrechnung über Modul 1 Pauschalrabatt. Gut gedämmte Neubauten mit geringem Heizwärmebedarf (< 3.000 kWh/Jahr).
Wissenswertes

Häufige Fragen zu Wärmestrom & § 14a

Nein! Das neue Gesetz schließt eine vollständige Abschaltung aus. Der Netzbetreiber darf im Notfall lediglich auf eine Mindestleistung von 4,2 kW dimmen. Ihr Haus bleibt warm und Warmwasser stets verfügbar.
Bestandsanlagen genießen bis Ende 2028 Bestandsschutz. Sie können jedoch freiwillig in die neuen vorteilhaften § 14a Konditionen wechseln, falls dies finanzielle Vorteile bringt.
Absolut! Mit dem sogenannten Kaskadenmesskonzept speist Ihre Solaranlage zuerst den Haushaltsbedarf, dann die Wärmepumpe und lädt einen Batteriespeicher, bevor Reststrom günstig über den § 14a Tarif bezogen wird.
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